Sommaruga, Franz Ser. Vincenz Emanuel Frh. von

Sommaruga Franz Ser. Vincenz Emanuel Frh. von, Jurist und Politiker. Geb. Wien, 18. 4. 1780; gest. Heiligenstadt, NÖ (Wien), 2. 10. 1860; röm.-kath.

– S. entstammte einer Beamtenfamilie, die sich im Namensstamm auf ein altes lombard. Adelsgeschlecht berief. Sohn des k. k. Universal-Cameral-Zahlmeisters Emanuel v. S. (gest. 1802), der 1792 in den österr. Adelsstand erhoben worden war, Vater von Franz Philipp, Großvater von Erwin Franz (beide s. d.) und Guido Frh. v. S. (s. u. Franz Philipp Frh. v. S.). S. stud. 1798–1802 an der Univ. Wien Jus, 1803 Dr. jur., und trat dann als Konz. in eine Advokaturskanzlei ein. Daneben betrieb er im Umfeld Franz v. Zeillers eingehende Stud. zum bürgerl. und zum kanon. Recht und verkehrte in den gelehrten Zirkeln Wiens – wohl auch im Haus von Heinrich Joseph v. Watteroth. Als Kenner des kanon. Rechts bald als Supplent an die Wr. Univ. berufen, übernahm er 1806 die Lehrkanzel für Kirchenrecht am Lemberger Lyzeum. Bereits 1807 wurde S. auf Empfehlung Watteroths Erzieher des Erzhg. Franz Karl (s. d.), zu dem er ein enges Vertrauensverhältnis aufgebaut haben dürfte und den er auf zahlreichen Reisen begleitete – zuletzt auch 1824 auf dessen Brautreise nach München. 1818 Reg.Rat, trat S. nach seinem Ausscheiden aus dem Hofdienst, 1824, als Rat des nö. Appellationsgerichts in den Justizdienst ein. Als Rechtsexperte wurde er ab Beginn der 30er Jahre auch in den vormärzl. Gesetzgebungsprozeß einbezogen: 1831 w. Justiz-HR, diente S. zunächst aushilfsweise im Staatsrat, fungierte als Beisitzer der Hofkomm. für Justizgesetzsachen und der Komm. zur Liquidierung der österr. Privatforderungen an Frankreich. In Anerkennung seiner wiss. Tätigkeit wurde er zudem 1832 zum Rektor der Wr. Univ. gewählt. Gleichzeitig mit seiner Erhebung in den Frh.stand, 1838, wurde er Referent bei der Justizsektion des Staatsrats und war somit bis zu seiner Beförderung zum 2. Präs. des nö. Appellationsgerichtshofs, 1847, an allen wichtigen Gesetzgebungsarbeiten beteiligt. Zweifellos war sich S. des steigenden Reformbedarfs bewußt und wohl auch deshalb 1840–42 federführend an der Gründung des Jurid.- polit. Lesever. beteiligt, dessen Präs. er bis Ende März 1848 blieb. Nach dem Ausbruch der Revolution 1848 übernahm S. Ende März das Unterrichtsmin. und Ende April zusätzl. auch das Justizressort. In diesen Funktionen, die er bis Mai (und prov. bis Juli) 1848 bekleidete, proklamierte er Lehr- und Lernfreiheit und hob Pranger und Brandmarkung im Strafvollzug auf. Nach seinem Ausscheiden aus der Regierung kehrte er abermals zum nö. Appellationsgericht zurück und avancierte noch Ende 1848 zu dessen 1. Präs. Unmittelbar danach Geh. Rat, wurde er 1857 zum 2. Präs. des Obersten Gerichtshofs ernannt und trat 1860 i. d. R.


Literatur: WZ, 22. 11. 1860; Wurzbach; Allg. österr. Gerichts-Ztg. 11, 1860, S. 566ff.; Gerichtshalle 4, 1860, S. 330ff.; W. Brauneder, Lesever. und Rechtskultur. Der Jurid.polit. Lesever. zu Wien 1840–1990, 1992, s. Reg.; UA, Wien.
Autor: (H. P. Hye)
Referenz: ÖBL 1815-1950, Bd. 12 (Lfg. 58, 2005), S. 411f.
geboren in Wien
gestorben in Wien

Lifeline