Stud. an der Univ. Graz, Dr. phil., Dr.jur., 1849 wurde K. das Lehramt für allg. bürgerliches Recht in slowen. Sprache an der Univ. Graz übertragen. 1855 folgte er einem Ruf an die Rechtsakad. in Hermannstadt als o. Prof. für österr. Zivilrecht, Wechsel- und Handelsrecht. 1870 o. Prof. für österr. Zivilrecht und gemeines dt. Privatrecht an der Univ. Innsbruck. 1871 als o. Prof. des österr. Zivilrechts an der Univ. Prag. Mit unermüdlichem Eifer arbeitete K. durch Jahrzehnte an einer ersten Gesamtdarstellung des österr. Privatrechts in dt. Sprache, dessen Vollendung (von seinem Freund und Kollegen L. Pfaff besorgt) er jedoch nicht mehr erleben sollte. K. war ein hochbegabter und beliebter Lehrer, der „in seinen Vorlesungen ein bis ins einzelne durchdachtes und entwickeltes System des österr. Zivilrechts aufbaute und dabei mehr als eine Frage in origineller oder doch bis dahin für das österr. Recht literar. noch nicht entwickelter Weise behandelte“ (Wretschko).
Literatur: Jurist. Bll., 1875, S. 120; Vorrede von L. Pfaff zur 1. Aufl. des Systems des österr. allg. Privatrechts, 1885; Beitrr. zur Rechtsgeschichte Tirols, 1904, S. 150 f.; Archiv der Univ. Innsbruck; Mitt. N. Grass, Innsbruck.
Referenz: ÖBL 1815-1950, Bd. 4 (Lfg. 18, 1968), S. 195