Grabmayr von Angerheim, Karl

Grabmayr von Angerheim Karl, Politiker. * Bozen (Südtirol), 11. 2. 1848; † Meran (Südtirol), 24. 6. 1923.

Entstammte einer alten Tiroler Juristenfamilie; stud. Jus, 1871 Dr.jur. in Innsbruck. Anfangs in der jurist. Praxis seines Vaters tätig, ging er dann für kurze Zeit nach Wien und eröffnete 1878 in Meran eine eigene Advokaturskanzlei. G., der sich schon früher mit sozial- und agrarpolit. Stud. beschäftigt hatte, wurde 1892 vom verfassungstreuen Großgrundbesitz in den Tiroler Landtag, 1897 in den Reichsrat gewählt, wo er besonders für die Agrarreform eintrat. 1901 Obmann des Verfassungsausschusses, 1906 Aufgabe der Advokatur und Übersiedlung nach Wien. Er widmete sich nun vollständig der Politik und befürwortete die Vereinigung der Fortschritts- und der dt. Volkspartei zur freisinnigen nationalen Partei, die 1897 stattfand. 1907 wurde er nicht mehr in den Reichsrat gewählt, dafür aber ins Herrenhaus berufen. 1909 Mitgl. der Delegation, 1913 Präs. des Reichsgerichtes, 1918 des Verwaltungsgerichtshofes. G., einer der bedeutendsten Politiker Tirols, war innenpolit. für den Zusammenschluß aller Deutschen einschließlich der Klerikalen, Anhänger des direkten, geheimen, aber Gegner des allg. Wahlrechtes und der Sozialdemokratie. Als Jurist leistete er Hervorragendes in der Beseitigung der Übelstände des Realfeilbietungswesens, denen er durch die Begründung des Deckungsprinzipes erfolgreich entgegentrat; regte auch die einschlägigen Bestimmungen der Exekutionsordnung an. Schöpfer des Tiroler Grundbuches und des Höferechtes.


Literatur: N.Fr.Pr. vom 7. 2., Wr.Ztg. vom 8. 2., R.P. vom 9. 2. 1918; K. v. G., Erinnerungen eines Tiroler Politikers, 1892–1920, hrsg. von R. Klebelsberg, in: Schlernschriften 100, 1955; N. österr. Biogr. 6, 1929; Österr. Rundschau 31, 1912, S. 259; Jurist. Bll., Jg. 52,1923, n. 13/14, S. 111.
Referenz: ÖBL 1815-1950, Bd. 2 (Lfg. 6, 1957), S. 39f.
geboren in Bozen
gestorben in Meran

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